Prüfung nach Trinkwasserverordnung

Am 12.10.2012 wurde vom Bundesrat die "2. Verordnung zur Änderung der Trinkwasser - VO" beschlossen. Diese beeinhaltet u. a. die Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen für alle Großanlagen, verpflichtend ab 2013.
Die Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften – die insbesondere in Artikel 1 die Änderung der Trinkwasserverordnung umfasst – ist am 8. Januar 2018 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2018 Teil I Nr. 2, S. 99 ff.) verkündet worden und am 9. Januar 2018 in Kraft getreten. Die neue Trinkwasserverordnung ist somit ebenfalls am 9. Januar 2018 in Kraft getreten.
Für unsere Kunden zutreffende Neuerungen:
Die Untersuchungspflichten auf Legionella spec. ergeben sich aus dem neuen § 14b Abs. 1 der neuen Verordnung:
"Der Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach § 3 Nr. 2 ... haben das Trinkwasser in der Wasserversorgungsanlage auf Legionella spec. ... untersuchen zu lassen, wenn...
1. aus der Wasserversorgungsanlage Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird
2. sich in der Wasserversorgungsanlage eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet und
3. die Wasserversorgungsanlage Duschen und andere Einrichtungen enthält, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt."
Für ab dem 9. Januar 2018 neu in Betrieb genommenen Wasserversorgungsanlagen ist eine Erstbeprobung innerhalb von 3 - 12 Monaten nach Inbetriebnahme vorzunehmen.
Nach § 15a der neuen VO sind die Untersuchungsstellen (akkreditierte Labore) verpflichtet, Überschreitungen der Maßnahmewerte unverzüglich den zuständigen gesundheitsämtern anzuzeigen.