Messgeräte
Gerätemiete

Um die Investitionskosten zu minimieren, können die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Erfassungsgeräten, wie z.B. Miete, Leasing, im Rahmen der Heizkostenabrechnung bzw. Hausnebenkostenabrechnung (z.B. für Kaltwasserzähler) auf die einzelnen Nutzer umgelegt werden (§ 7 Abs. 2 der Heizkostenverordnung).

Wir vermieten alle Arten von Messgeräten zur Erstellung der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkosten- sowie der Kaltwasserabrechnung.

Die Laufzeit der Verträge orientiert sich bei eichpflichtigen Geräten an der gesetzlichen Eichzeit:

  • Warmwasserzähler 5 Jahre
  • Wärmezähler 5 Jahre
  • Kaltwasserzähler 6 Jahre

sowie bei nichteichpflichtigen Messgeräten an der Laufzeit der fest eingebauten Batterie bzw. am moralischen Verschleiß:

Heizkostenverteiler mind. 8 Jahre.

Bitte lassen Sie sich ein auf Ihre Immobilie zugeschnittenes Angebot erstellen!

Dazu können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen.

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Abrechnungsservice
Andreas Ochlich

Hellmuth-Heinz-Str. 2, 01705 Freital
Tel: 0351 - 64 93 291
Fax: 0351 - 64 93 296
email: infoheizkostenprofi.de